Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis
der Freien und Hansestadt Hamburg, einen Wartungsweg
zur Grabenunterhaltung anzulegen und zu unterhalten.
[Durch Nienstedten 14 aufgehoben:] Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig.
Auf der mit „(A)u bezeichneten Fläche sind maximal 5000 m2 Geschoßfläche fxir Einzelhandelsnutzungen zulässig; die Erdgeschosse sind entlang der Stresemannstraße und der Alsenstraße ladenartig zu gestalten.
Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu einer Tiefe von 1,5 m zugelassen werden. Die Überbauung der Straßenverkehrsfläche ist oberhalb einer lichten Höhe von 3,5 m zulässig.
Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt:
Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.
Auf den mit einem Anpflanzungsgebot bezeichneten Standorten sind heimische großkronige Laubbäume zu pflanzen; je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 20,0 m² vorzusehen.