In den Mischgebieten sind Einzelhandelsbetriebe nur ausnahmsweise
zulässig. Gartenbaubetriebe sind ausgeschlossen.
Tankstellen sind, bis auf den mit „(2)“ bezeichneten
Flächen, unzulässig.
Im urbanen Gebiet sind gewerbliche Aufenthaltsräume innerhalb der an den Niedergeorgswerder Deich angrenzenden überbaubaren Grundstücksflächen – insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an
In den allgemeinen Wohngebieten mit der Bezeichnung
„WA1“, „WA2“ und „WA3“ sind Stellplätze nur in Tiefgaragen
und nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen
zulässig. Im allgemeinen Wohngebiet mit der Bezeichnung
„WA4“ sind Stellplätze außerhalb der hierfür festgesetzten
Flächen unzulässig.
Im Erdgeschoss der mit „WA1“ bezeichneten allgemeinen
Wohngebiete ist eine Überschreitung der Baugrenzen um
bis zu 3 m für die der Versorgung des Gebiets dienenden
Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende
Handwerksbetriebe sowie bei Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig
Auf der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind hochwachsende Gehölze zu verwenden. Es sind 10 v. H. Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v. H. als Sträucher zu pflanzen.
Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
ist am Südrand der allgemeinen Wohngebiete
WA 10, WA 11 und WA 12 sowie am Nordrand der allgemeinen
Wohngebiete WA 1, WA 4, WA 6 und WA 8 ein
knickartiger Baum- und Gehölzbestand sowie am Ostrand
der allgemeinen Wohngebiete WA 8, WA 9 und WA 12 ein heckenartiger Gehölzbestand zu entwickeln und zu erhalten.
Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche ist zusätzlich je
20 m² ein kleinkroniger Baum anzupflanzen.