Entlang den Grünanlagen sind nur solche baulichen Anlagen zulässig, durch deren Benutzung keine unzumutbaren Belästigungen der Umgebung oder der Allgemeinheit verursacht werden können. Dies gilt auch für die Änderung der Benutzung der baulichen Anlagen.
Im Kerngebiet des Bebauungsplans Horn 14 vom
13. April 1965 (HmbGVBl. S. 75) sind Vergnügungsstätten mit Ausnahme von Spielhallen auf dem Flur-
stück 24 der Gemarkung Horn Geest, Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.
Im allgemeinen Wohngebiet sind innerhalb der mit „(1)“ bezeichneten Flächen die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden und nicht störende Handwerksbetriebe unzulässig. Ausnahmen für sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen werden innerhalb der mit „(1)“ bezeichneten Flächen ausgeschlossen.
Auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Unterkünfte für Wohnungslose, Flüchtlinge und Asylbegehrende“ ist ausnahmsweise öffentlich geförderter Wohnungsbau zulässig.
Für festgesetzte Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern
sowie für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte
und einheimische Laubgehölze, auf Grundstücken mit
denkmalgeschützten Objekten standortgerechte Gehölze
zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen
einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige
Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm,
jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.
Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche
von mindestens 12 m² Größe anzulegen und
zu begrünen.
Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Die Ufer der Gräben sind naturnah herzurichten, soweit hydraulische Belange dem nicht entgegenstehen. Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang der Gräben sind Sträucher bzw. Heister oder Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 12 cm, in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen, in einem Abstand von 10 m in Gruppen zu zweit oder zu dritt (Sträucher) oder einzeln (Heister und Bäume) anzupflanzen.