Öffentliche und private Fußwege und Treppen sind an
ihren sichtbaren Seiten mit kleinformatigen Feldsteinen,
Natursteinpflaster oder Gelbklinkern herzustellen.
Auf der für Kraftfahrzeugeinstellplätze (St-Gem) bestimmten Fläche können innerhalb der durch Baulinien umgrenzten Fläche erdgeschossige Garagen errichtet werden.
Außenwände von geschlossenen Stellplatzanlagen sowie Pergolen auf Stellplatzanlagen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.
Auf der Fläche mit Ausschluss von Nebenanlagen, Garagen und Stellplätzen des Gewerbegebietes Ecke Alsterkrugchaussee/Hindenburgstraße kann ausnahmsweise eine untergeordnete befestigte Fläche als Zuwegung für Fußgänger angelegt werden.
Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind – außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen – im Kronenbereich zu erhaltender Bäume, Baumreihen und Gehölzgruppen unzulässig.
Im allgemeinen Wohngebiet ist für je 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Als Vegetationsflächen hergerichtete unterbaute Flächen sind dabei mitzurechnen.