Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels bzw. zu Staunässe führen, sind unzulässig.
Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege
beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem
mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende
Bäume muss der durchwurzelbare Substrataufbaus im
Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m²
je Baum mindestens 1 m betragen.
Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen
zulässig. Tiefgaragen einschließlich Zufahrten
und Fluchttreppen sind auch außerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen zulässig.
Auf der in der Anlage mit „G“ bezeichneten Fläche (Flurstück 1526 der Gemarkung Schiffbek) ist gemäß § 1 Absatz 10 der Baunutzungsverordnung der dort genehmigte „Verkaufsladen und Veranstaltungsraum mit Tagesbuffet“ für 150 Gäste weiterhin zulässig. Änderungen und Erneuerungen der betrieblichen Anlagen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch bauliche Vorkehrungen sichergestellt wird, dass schädliche Umwelteinwirkungen, insbesondere Lärmimmissionen, für die angrenzende Nachbarschaft vermieden werden. Erweiterungen sind nicht zulässig.
In den Gewerbegebieten sind ausschließlich das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig. Lagerplätze, Lagerhäuser und Tankstellen sind unzulässig.
In den mit „(C)" bezeichneten Mischgebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505) unzulässig.
In den allgemeinen Wohngebieten ist für einen Außenbereich
einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandte
Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen
wie zum Beispiel verglaste Vorbauten
mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch
diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung
erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der
Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner
65 dB(A) erreicht wird.