Im Plangebiet sind bauliche Maßnahmen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen beziehungsweise Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.
Leuchten, die nicht der Innenbeleuchtung von Gebäuden
dienen, sind ausschließlich als monochromatisch
abstrahlende Lichtquellen mit möglichst geringen Strahlungsanteilen
im ultravioletten Bereich zulässig (zum
Beispiel Natriumdampf-Hochdruck- oder Niederdrucklampen,
Halogen-Metalldampflampen mit entsprechenden
UV-Filtern oder LED ohne UV-Strahlungsanteil).
Die Lichtquellen sind geschlossen auszuführen und nach
oben und zu den angrenzenden sensiblen Flächen wie
Feldflur, Gewässer und Gehölzstrukturen abzuschirmen
oder so herzustellen, dass direkte Lichteinwirkungen auf
diese Flächen vermieden werden. Die Lichtquellen sind
zeitlich und in ihrer Anzahl auf das für die Beleuchtung
notwendige Maß zu beschränken.
Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften sind ausschließlich auf der mit „(b)" bezeichneten Fläche des Gewerbegebietes zulässig, sofern sie der Versorgung des Gewerbegebietes dienen.
Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften:
Mindestens 80 v. H. der Flächen müssen mit standortgerechten und einheimischen Laubbäumen und Sträuchern bepflanzt sein, die zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen sind.
In den allgemeinen Wohngebieten und in dem mit „MI 1“
bezeichneten Mischgebiet sind die Dachflächen von
Gebäuden und Carports mit einem mindestens 8 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und
mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen für erforderliche
befestigte Flächen und anderweitige Nutzungen
können zugelassen werden.
Garagen und Stellplätze sind nur innerhalb der hierfür
festgesetzten Flächen, der überbaubaren Grundstücksflächen
sowie der seitlichen Abstandsflächen zulässig.
Geringfügige Abweichungen können ausnahmsweise
zugelassen werden.
Für Ausgleichsmaßnahmen wird den in der Planzeichnung entsprechend umgrenzten Grundstücken das Flurstück 5 der Gemarkung Eppendorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) zugeordnet.