In den Wohngebieten sind im Rahmen der festgesetzten
Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung
sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag
verpflichtet.
Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Ebenerdige Stellplatzanlagen sind mit Hecken oder dicht wachsenden Gehölzen einzufassen.
In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone bis 2 m, durch Eingangserker bis 1,25 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige ebenerdige Terrassen bis 3 m zulässig.
Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 1543 der Gemarkung Schiffbek an die Stichstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.
Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.
Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Wege, Terrassen und Kinderspielflächen. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrats mindestens 1 m betragen.
Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Wohn-, Misch- und Kerngebietsflächen, Straßenverkehrsflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft, Grünflächen sowie Gemeinbedarfsflächen die im Bebauungsplangebiet festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zugeordnet. Ausgenommen von der Zuordnung sind das bestehende P+R-Gebäude südlich der Straße Ackerweg auf den Flurstücken 6566, 7726 und 7727, der Gebäudebestand des Eisenbahnstellwerks auf dem Flurstück 6376 sowie der Gebäudebestand auf dem Flurstück 6515 östlich der Straße Am Aschenland. Außerdem sind von der Zuordnung die bestehenden Flächen für die Straßen Süderelbebogen, Neuwiedenthaler Straße, Gleisstieg, Ackerweg, Am Aschenland und Geutensweg ausgenommen.
Für die Beheizung und Bereitstellung des Warmwassers gilt:
Neu zu errichtende Gebäude sind an ein Wärmenetz anzuschließen, das überwiegend mit erneuerbaren Energien oder Abwärme versorgt wird.
Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sowie Flächenversiegelungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.
Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 4 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).