Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien
und Hansestadt Hamburg zur Nutzung als allgemein
zugänglicher Gehweg. Geringfügige Abweichungen vom
festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.
In den mit „(B)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete kann die zulässige Grundfläche für die nach Nummer 26 hergestellten befestigten Fahrwege sowie nicht überdachten Stellplatzflächen bis zu 80 vom Hundert überschritten werden.
Der festgesetzte Schutzwall ist zu begrünen, dabei ist für je 2 m² eine Pflanze zu verwenden. Es sind 10 vom Hundert (v. H.) Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v. H. Sträucher zu pflanzen.
Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften:
Auf den schraffierten Flächen sind Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) sowie Stellplätze und oberirdische Garagen ausgeschlossen.
In den Kerngebieten und in den allgemeinen Wohngebieten an der Wilstorfer Straße und am Krummholzberg sowie in den rückwärtigen Gebäudeteilen auf den Flurstücken 3631, 2104 und 2105 an der Maretstraße, sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen Werden.
Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind innerhalb
des Vorhabengebiets nur solche Vorhaben zulässig, zu
deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag
verpflichtet.
Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr
als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden sind mit Schlingoder
Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist
mindestens eine Pflanze zu verwenden.
Für die nach der Planzeichnung anzupflanzenden Hecken sind Laubgehölze, jeweils einheitlich aus einer Gehölzart vorzusehen. Die Hecken sind auf einer Höhe von 80 bis 120 cm zu halten.