In dem Mischgebiet sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen unzulässig. Außerdem sind in den Teilen der Mischgebiete, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, Vergnügungsstätten unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten in den übrigen Teilen der Mischgebiete werden ausgeschlossen.
Mit Ausnahme der Flächen für die Landwirtschaft sind als
Einfriedigungen an öffentlichen Wegen nur Hecken oder
durchbrochene Zäune in Verbindung mit außenseitig zugeordneten
Hecken zulässig. Notwendige Unterbrechungen
für Zufahrten und Eingänge sind zulässig.
In den mit C gekennzeichneten Abschnitten des Gewerbegebietes sind die den Wohngebieten zugeordneten Wandflächen zu begrünen. In den Baulücken dieser Abschnitte sind von den Grenzen des Gewerbegebietes in einer Tiefe von 5 m in das Gewerbegebiet hinein dicht wachsende Bäume und Sträucher zu pflanzen.
Entlang Alter Zollweg sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Seiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern., Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
In den Mischgebieten ist der Erschütterungsschutz der
Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen
(zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten)
so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150
(Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf
Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete
nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch
die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten,
dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte
der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt
S. 503), Nummer 6.2, nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle
der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg,
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für
Immissionsschutz und Betriebe, Bezugsquelle der DIN
4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.