In den allgemeinen Wohngebieten sind für je 150 m² der nicht überbaubaren,
bepflanzbaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je
300 m² der nicht überbaubaren, bepflanzbaren Grundstücksfläche mindestens ein
großkroniger Baum zu pflanzen. Als nicht bepflanzbar gilt die Grundstücksfläche
im Bereich des Schutzstreifens der gekennzeichneten vorhandenen unterirdischen
Ölleitung. Die zur Anpflanzung festgesetzten Einzelbäume sind anrechenbar.
Für die mit „O“ bezeichneten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt:
Die Flächen sind als extensiv zu nutzende Streuobstwiese zu entwickeln und zu erhalten.
Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.
Außenwohnbereiche (zum Beispiel Balkone, Loggien, Terrassen)
der Wohnungen sind an der mit „(A)“ bezeichneten
Fassade unzulässig. Wohnungen, die einseitig zu der mit
„(A)“ bezeichneten Fassade orientiert sind, sind unzulässig.
Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem
mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen. Soweit Baumpflanzungen
vorgenommen werden, muss auf einer Fläche von
12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren
Substrataufbaus mindestens 1 m betragen. Unter Gehwegen
und befestigten Flächen, die über der Tiefgarage
liegen, kann von der Mindestüberdeckung abgewichen
werden.
Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder
durch dessen Orientierung an straßenabgewandten Seiten
oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum
Beispiel verglaste Vorbauten sicherzustellen, dass durch
diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung
erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem
der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel
von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.
Bauliche und technische Anlagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels bzw. zu Staunässe führen, sind unzulässig.
Die Schutzwände sind beidseitig mit Kletterpflanzen dauerhaft zu begrünen. Entlang der Tennisplätze ist eine einseitige Begrünung ausreichend. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.