Für den mit „(A)“ gekennzeichneten Teil des Sondergebiets
ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen
durch Dach- und Technikaufbauten sowie
Brüstungen und Einhausungen bis zu 3 m zulässig.
Dach- und Technikaufbauten sind nur bis zu einer
Höhe von 3 m zulässig. Sie sind mit Ausnahme von
Solaranlagen zusammengefasst auf der Dachfläche
eines Gebäudes anzuordnen und einzuhausen oder
durch eine allseitige Attika zu verdecken. Für den mit
„(B)“ gekennzeichneten Teil des Sondergebiets ist
keine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe
zulässig.
In den Kerngebieten sind Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig.
Ausnahmen für sonstige Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.
2. In den Kerngebieten gilt:
2.1 für Wohnungen:
2.1.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße sind Wohnungen nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065) aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt.
Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels bzw. zu Staunässe führen, sind unzulässig.
Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g): 5,0 m soweit der Durchführungsplan nichts anderes bestimmt.
In den allgemeinen Wohngebieten WA 8 und WA 9 sind
Stellplätze nur auf den festgesetzten Flächen für Gemeinschaftsstellplätze
zulässig. Diese Flächen können bis zu
2 m nach Norden oder nach Süden verschoben werden.