In den allgemeinen Wohngebieten kann die festgesetzte Grundflächenzahl für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, in dem Teilgebiet mit der Bezeichnung "WA1" bis zu einer Grundflächenzahl von 0,5, in dem Teilgebiet mit der BezeichnBezeichnung "WA3" bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 und in dem Teilgebiet mit der Bezeichnung "WA4" bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden. In den Mischgebieten kann die festgesetzte Grundflächenzahl f? balice Alagn uteralbderGelndeberläe, rchie s Bgrust? legli untrbat wrd,bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.
Die nördlich, westlich und südlich des Bürgerhauses festgesetzten zwei- und dreigeschossigen Baukörper sind als Ensemble gleichartig zu gestalten; insbesondere sind die Baukörper durch wiederholte, bis in die Dachzone hineinreichende Einschnitte, Höhenversätze oder Vorsprünge deutlich zu gliedern. Die Länge eines Fassaden- und Dachabschnittes soll 25,0 m nicht überschreiten. Außerdem sind die Gebäude überwiegend traufständig anzuordnen und mit geneigten Dächern von 40 Grad bis 45 Grad zu versehen; es dürfen nur rote Dachpfannen verwendet werden.
Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile und die Flächen über Garagen unter Erdgleiche (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Geh- und Fahrwege.
Für die festgesetzten Baum-, Hecken- und Strauchanpflanzungen
sind standortgerechte einheimische Laubgehölze
zu verwenden. Bei Abgang sind an gleicher Stelle gleichartige
Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von
öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen
oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter
Bäume unzulässig.
Fensterlose Fassaden, Garagen sowie die Stützen von Carports
sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen;
je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.
Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit einem mindestens
50 cm starken Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.
Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer
Fläche von 12 m² die Schichtstärke des durchwurzelbaren
Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.