In den Allgemeinen Wohngebieten ist das Oberflächenwasser zu versickern. Mindestens 20 vom Hundert der Grundstücksflächen in den Allgemeinen Wohngebieten der Teilgebiete „1", „2", „4" und „6' sind als Versickerungsflächen
herzurichten; in diesen Bereichen ist eine Aufhöhung des Geländes sowie die Errichtung von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen unzulässig.
Im Kerngebiet zwischen den Straßen Steintwietenhof, Steintwiete, Deichstraße und der Südgrenze des Flurstücks 3 der Gemarkung Hamburg-Altstadt-Süd sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.
Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Für Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte,
einheimische Laubgehölze, für Bäume standortgerechte
Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu
erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang
von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden
gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich eines jeden
Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens
12 m² anzulegen und zu begrünen. Für Strauch- und
Heckenpflanzungen sind mindestens zweimal verpflanzte
Gehölze mit einer Höhe von mindestens 125 cm zu verwenden.
Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernden Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.
Dächer, ausgenommen untergeordnete Dächer von Gauben
oder Erkern, mit einer Neigung bis 20 Grad sind bezogen
auf die Gebäudegrundfläche zu mindestens 50 v. H.
und Überdachungen von Stellplätzen sind vollständig mit
einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen. Die Dächer der
mit „(C)“ bezeichneten Gebäude sind bezogen auf die
Gebäudegrundfläche zu mindestens 50 v. H. mit einem
mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und extensiv zu begrünen. Die Begrünung
ist dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.