Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Rad- und Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden. Die Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Telekom AG, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten; Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.
Lagerplätze sind unzulässig. Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. An der Bramfelder Chaussee sind neue Gehwegüberfahrten unzulässig.
Im Industriegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können, unzulässig.
In den Wohngebieten sind mindestens 20 v. H. der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Sträuchern und Stauden zu bepflanzen. Für je 150 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksflächen ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksflächen ein großkroniger Baum zu pflanzen. Für Baumpflanzungen sind einheimische Laubbäume zu verwenden.
Für Ausgleichsmaßnahmen wird dem mit „z“ bezeichneten
allgemeinen Wohngebiet das außerhalb des Plangebietes
liegende Flurstück 556 und Teile des außerhalb des Plangebietes
liegenden Flurstücks 5953 der Gemarkung Schnelsen
zugeordnet.
Im Kerngebiet an der Rothenbaumchaussee kann eine Überschreitung der Baugrenzen bis zu 5 m durch untergeordnete Bauteile wie Stützen, Sonnenschutz- und Dachkonstruktionen zugelassen werden.
In den Kerngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Oberirdische Stellplätze für den Besucherverkehr können zugelassen werden. Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und zu begrünen.