Für den Ausgleich werden die innerhalb des Plangebietes festgesetzte Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie das außerhalb des Plangebietes gelegene Flurstück 1946 (teilweise) der Gemarkung Duvenstedt jeweils anteilig zu 78 vom Hundert den mit „Z1" bezeichneten Flächen und zu 22 vom Hundert den mit „Z2" bezeichneten Flächen zugeordnet.
Bei den viergeschossigen Baukörpern sowie bei den dreigeschossigen Baukörpern im östlichen Plangebiet sind die Außenwände der obersten Vollgeschosse mit einer Dachneigung von maximal 60 Grad auszubilden und dachartig zu gestalten; weitere Dachgeschosse sind nicht zulässig.
Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg eine öffentliche Marktfläche mit Zuwegung von der Straße Barkenkoppel anzulegen.
Im Kerngebiet östlich des Comeniusplatz auf dem Flurstück 311 der Gemarkung Hohenfelde sind im Erdgeschoß nur Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig. Oberhalb des zweiten Vollgeschosses sind Wohnungen allgemein zulässig.
In den Baugebieten „(1)" bis „(9)" sind außerhalb der festgesetzten Flächen für Gemeinschaftsstellplätze weitere Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig, soweit Wohnruhe und Gartengestaltung nicht beeinträchtigt werden.
Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit Ausnahme von
Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens
50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen
und mit Kleingehölzen, Stauden und Gräsern intensiv
zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen
ist auf mindestens 12 m² ein 1 m starker durchwurzelbarer
Substrataufbau herzustellen.
Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.