Grundstückseinfriedungen sind als Hecken oder mit
Sträuchern auszuführen. Die Anpflanzungen können für
Zuwegungen im notwendigen Umfang unterbrochen werden.
Zäune sind zulässig, wenn sie abgepflanzt werden.
Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken über belebte Bodenzonen zur Versickerung zu bringen. Dies gilt nicht für ebenerdige Stellplatzflächen.
Für Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.
Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende
Vorschrift:
Auf der privaten Grünfläche (Dauerkleingärten) ist innerhalb
der überbaubaren Grundstücksfläche ein Vereinsheim
zulässig.
Für das in der Anlage mit „A“ bezeichnete Mischgebiet
an der Kieler Straße und für das in der Anlage
mit „D“ bezeichnete Mischgebiet am Niekampsweg/
Antonie-Möbis-Weg sowie für die in der Anlage mit
„C“ bezeichneten Gewerbegebiete an der Kieler Straße
und an der Elbgaustraße sind Einzelhandelsbetriebe
unzulässig. Ausnahmsweise können in den Gebieten
nach Satz 1 Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden,
die mit Kraftfahrzeugen einschließlich Zubehör handeln.
Ausnahmsweise können in den Gebieten nach
Satz 1 auch Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden,
die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen
Zusammenhang mit Handwerks- oder Gewerbebetrieben
stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert der mit
Betriebsgebäuden überbauten Fläche, jedoch nicht
mehr als 150 m² Geschossfläche aufweisen.
Auf der mit „(D)“ bezeichneten Fläche sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den
lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen beziehungsweise in Wohngemeinschaften und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.