Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sowie Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Gehölze zu verwenden. Der Stammumfang der zu pflanzenden Bäume muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 18 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 20 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.
Eine Überschreitung der Baugrenzen in den Obergeschossen über der Straßenverkehrsfläche der Ferdinand-Beit- Straße für Balkone, Erker und Vorbauten kann bis zu einer Tiefe von 1,0 m und bis zu einer Breite von 9,5 m zugelassen werden. Eine Überschreitung der Baugrenzen entlang der Lindenstraße ist unzulässig. Eine Überschreitung der Baugrenzen innerhalb des allgemeinen Wohngebiets durch untergeordnete Bauteile wie zum Beispiel Balkone, Loggien, Erker und Vorbauten kann bis zu einer Tiefe von 2,0 m zugelassen werden; bei der südwestlichen Gebäudeseite des westlichen Baukörpers im Innenhof ist ausnahmsweise eine Überschreitung der Baugrenze durch Balkone und Loggien bis zu einer Tiefe von 2,0 m über die gesamte Gebäudeseite zulässig.
In den urbanen Gebieten und im allgemeinen Wohngebiet WA 3 ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z. B. verglaste Vorbauten (z. B. verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.
Die festgesetzte Lärmschutzwand ist mit einer Länge von mindestens 26 m, einer Höhe von 4,2 m über NHN und einer Masse von mindestens 10 kg/m² auszubilden. Im Bereich der mit „(A)“ bezeichneten Fläche kann die Lärmschutzwand durch ein Gebäude mit einer entsprechenden Mindesthöhe ersetzt werden.
Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich eines jeden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.