Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten, soweit sie nicht als Höchstgrenze bezeichnet ist. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet Läden oberhalb der Traufe unzulässig.
Für Ausgleichsmaßnahmen wird dem reinen Wohngebiet das außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befindliche Flurstück 6383 (Stellau) der Gemarkung Alt-Rahlstedt zugeordnet.
Das Ensemble der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne auf einer Teilfläche des Flurstückes 3001 der Gemarkung Jenfeld ist in den Grenzen der roten Linie des Bebauungsplanes nach § 6 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt. In diesem Bereich sind Stellplätze nur auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig; oberirdische Garagen sind unzulässig.
In dem Baukörper westlich des Fischmarktes sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für diese schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. In dem Baukörper östlich des Fischmarktes muß für die schutzwürdigen Wohn- und Schlafräume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.