Anfallendes Niederschlagswasser auf den Flurstücken mit Belegenheit zum Gewässer ist direkt in die Harburger Hafenkanäle abzuleiten. Niederschlagswasser, das mit belasteten Böden in Kontakt kommt, ist nach dem Stand der Technik vorzureinigen.
Auf den mit „C" bezeichneten privaten Grünflächen sind großkronige Bäume so zu pflanzen, dass ein Kronenverbund aus mindestens zwei Baumreihen in Nord-Süd-Ausrichtung entsteht. Der Abstand der Bäume untereinander darf maximal 8 m betragen.
Flachdächer von Gebäuden mit bis zu drei Vollgeschossen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.
Für die Erschließung der Kern- und Mischgebiete sowie
der allgemeinen Wohngebiete an der Cuxhavener Straße
(nördlich des Retentionsgrabens) sind noch weitere örtliche
Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage
bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie
werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.
Tiefgaragen sind auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht beeinträchtigt werden. Die Flächen auf den Tiefgaragen sind gärtnerisch anzulegen und mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.