Für die nicht überbaubaren Grundstücksflächen gilt: Für je 150 m² ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Mindestens 25 v. H. sind mit Gehölzen zu bepflanzen, wobei je 2 m² mindestens eine Pflanze zu verwenden ist.
Auf der Fläche für die Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind die bestehenden einheimischen Gehölze zu erhalten und durch die Anpflanzung von Gehölzen zu ergänzen. Je 50m² Fläche ist mindestens ein großkroniger Baum und je 4m² Fläche mindestens ein Strauch oder kleinkroniger Baum zu pflanzen und zu erhalten.
Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser auf den Flurstücken mit Belegenheit zum Gewässer ist direkt in die Harburger Hafenkanäle abzuleiten. Niederschlagswasser, das mit belasteten Böden in Kontakt kommt, ist nach dem Stand der Technik vorzureinigen.