Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Bei zweigeschossigen Wohngebäuden sollen die Dächer höchstens 30 Grad geneigt sein. Werbeanlagen sind unzulässig.
Erweiterungen, Änderungen, Nutzungsänderungen
oder Erneuerungen auf den mit „(B)“ bezeichneten
Flächen von solchen betrieblichen Anlagen, auf denen
sich genehmigte Betriebe des Kraftfahrzeuggewerbes
befinden, können ausnahmsweise zugelassen werden.“
Bauliche und technische Maßnahmen, wie zum Beispiel
Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren
Grundwasserspiegels beziehungsweise
zu Staunässe führen, sind unzulässig.
Im reinen und allgemeinen Wohngebiet sind auf den privaten Grundstücksflächen Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.
In den reinen und allgemeinen Wohngebieten können Überschreitungen der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Loggien, Balkone und Sichtschutzwände bis zu 1,5 m zugelassen werden.
Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder
durch Orientierung an lärmabgewandte Gebäudeseiten
oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum
Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien,
Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen,
dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt
eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht,
dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich
ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.
Im allgemeinen Wohngebiet und im Vorhabengebiet sind
mit Ausnahme der nördlich des Gebäudes Hütten 86
befindlichen Bebauung entlang der Straßenverkehrsflächen
die Wohn-, Schlaf- und Aufenthaltsräume durch
geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten
Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung dieser
Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht
möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender
Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren,
Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude
geschaffen werden.
In den mit „(A)" bezeichneten Wohngebieten ist für alle Außenwände rot-braunes Ziegelmauerwerk zu verwenden. Dächer sind mit rötlichen Dachpfannen zu decken. Die Farbe von Türen und Fensterprofilen muss weiß sein.
Grundstückseinfriedungen entlang der öffentlichen Straßenverkehrsflächen
sind als Hecken mit einer Mindestwuchshöhe
von 1,5 m auszuführen. Die Hecken können
für Zuwegungen im notwendigen Umfang unterbrochen
werden. Zäune sind zulässig, wenn sie entlang der Straßenverkehrsflächen
mit Hecken abgepflanzt werden.