Das auf den Kerngebietsflächen westlich der Hongkongstraße und den Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung anfallende Niederschlagswasser ist direkt in das nächst liegende Gewässer (Magdeburger Hafen) einzuleiten.
Die festgesetzten Geh- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelasen werden.
Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Lagerhäuser, Lagerplätze, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.
Für den Verlust von halbruderalen Gras- und Staudenfluren
trockener Standorte mit Anteilen von sonstigem
Trockenrasen, geschützt nach § 30 BNatSchG und für die
Schaffung von Ersatzlebensräumen für die nach § 7 Absatz
2 Nummer 14 BNatSchG streng geschützte Reptilienart
Zauneidechse werden den mit „Z“ bezeichneten Flächen
des Gewerbegebiets und der Erweiterung der festgesetzten
Straßenverkehrsfläche Mittlerer Landweg 5 380 m²
der mit „M3“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft als Ausgleichsfläche zugeordnet.
... durch das Vorhaben die städtebaulichen Erhaltungsziele für den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs festgesetzten Erhaltungsbereich nicht beeinträchtigt werden und ...
Auf der mit „(F)" gekennzeichneten, nicht überbaubaren Grundstücksfläche sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 der Baunutzungsverordnung, Stellplätze, Garagen sowie Umfahrten für den Kraftfahrzeugverkehr mit Ausnahme von Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen jeweils nur für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge ausgeschlossen.