Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers beziehungsweise von Stauwasser führen, sind unzulässig. Die Entwässerung von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) ist nur in geschlossenen Leitungssystemen zulässig.
In den Teilgebieten „3" und „5" sind Carports und oberirdische Garagen unzulässig. Nebenanlagen gemäß § 14 Baunutzungsverordnung sind nur innerhalb der mit „(b)" bezeichneten Flächen zulässig.
In den Kern- und Mischgebieten sind notwendige Stellplätze nur in Tiefgaragen oder Garagengeschossen unterhalb der Höhe von 7,5 m über Normalnull (NN) zulässig. Geringfügige Abweichungen sind zulässig, wenn sie durch abweichende Straßenanschlusshöhen von über 7,5 m über NN begründet sind. Satz 1 findet im Bereich des Kreuzfahrtterminals (Flurstück 1957 der Gemarkung Altstadt-Süd) keine Anwendung.
Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein einheimischer großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.
Die mit „(A)" bezeichnete Fläche der Parkanlage südlich der Brabandstraße ist durch Erhalt und Ergänzung der Obstbäume sowie durch Pflanzung einheimischer Gehölze zu entwickeln.
Für festgesetzte sowie die nach der Planzeichnung zu erhaltenden
Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit
standortgerechten großkronigen Laubbäumen vorzunehmen.
Für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, die der Versickerung von Oberflächenwasser dienen, kann die festgesetzte Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.
In den Baugebieten mit Ausnahme des mit „MI 1“ bezeichneten
Mischgebiets sind die Dachflächen von Gebäuden
mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von
einer Begrünung kann in den Bereichen ausnahmsweise
abgesehen werden, die als Terrassen hergerichtet werden
oder der Belichtung, der Be- und Entlüftung oder der Aufnahme
von technischen Anlagen dienen.