Innerhalb des als „Spielhaus" bezeichneten überbaubaren Grundstücksteils des Bauspielplatzes ist nur ein Gebäude mit den für die festgesetzte Nutzung notwendigen Räumen zulässig.
Im Kerngebiet ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Kerngebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B 5), Nummer 6.2, nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.
Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) werden ausgeschlossen.
Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten
Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich
eines jeden anzupflanzenden Baumes ist eine
offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.
Auf der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage sind innerhalb der überbaubaren Flächen Gebäude mit Umkleide- und Sanitärräumen, Clubräumen und Geschäftsräumen des Vereins, Mehrzwecksporträume sowie Räume für die offene Kinder- und Jugendarbeit zulässig; weitere bauliche Anlagen des Hochbaus sind unzulässig.
In den Gewerbe- und Industriegebieten werden in der
zeichnerischen Darstellung der niedergelegten Bebauungspläne
Allermöhe 16/Moorfleet 7/Billwerder 14 und
Billwerder 11/Allermöhe 11 die Festsetzungen der Zahl
der Vollgeschosse, als Höchstmaß und der Geschossflächenzahl,
als Höchstmaß aufgehoben.