• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_198c4ae5-ab51-41fd-bc19-6fdc5a3c9d89

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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel19(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-12-05
    gliederung2
    • Teilbereich 1
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e6d6ab3e-9530-489e-a5ae-5b12e5394544]
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    • [XPLAN_XP_PTO_0e621f59-1ef5-45f3-ba9c-4c302342111b]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Groß Borstel 19“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | Hinter § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Groß Borstel 19, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Betrieben des Versandhandels unzulässig.][§1 Nr.2.2 | Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt.][§1 Nr.2.3 | Kioske mit einer Verkaufsfläche von höchstens 30 m² je Betrieb können ausnahmsweise zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • Nein