• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_5f66e9de-f090-4c6f-9870-ad9ad647cf1a

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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt12(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2000-12-11
    text
    • Gebiet der Änderung
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b4ec8624-50a2-4615-843c-3eb2ac3de59e]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Lokstedt 12“ wird der Verordnung beigefugt.][§1 Nr.2.1 | § 2 wird wie folgt geändert: 1. Der bisherige Text wird Nummer 1.][§1 Nr.2.2 | Es wird folgende Nummer 2 angefügt: „2. Für das in der Anlage schraffiert dargestellte Gebiet (Julius-Vosseler-Straße, Vizelinstraße, Ostgrenzen der Flurstücke 1765, 1772 bis 1794 sowie Südgrenzen der Flurstücke 1795 bis 1798 der Gemarkung Lokstedt) gilt:][§1 Nr.2.2.1 | Die Dächer der Wohngebäude sind als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung von höchstens 6 Grad auszubilden. Staffelgeschosse sind unzulässig.][§1 Nr.2.2.2 | Für die Außenwände der Wohngebäude sind helle Farbtöne zu verwenden.][§1 Nr.2.2.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen in den rückwärtigen Grundstücksbereichen durch Balkone, Loggien, Erker und Wintergärten kann bis zu 2,5 m zugelassen werden. Eine Überschreitung der vorderen Baugrenzen durch eingeschossige Vorbauten und Erker bis zu einer Tiefe von 1,5 m kann zugelassen werden. Die Breite der Vorbauten und Erker darf dabei die Hälfte der Gebäudebreiten, höchstens jedoch 4 m, nicht überschreiten.]
    flaechenschluss
    • No