BP_TextAbschnittFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_780b07cb-4c2d-4e46-a42d-9e0fc614eb9b

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    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_780b07cb-4c2d-4e46-a42d-9e0fc614eb9b
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    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (H,O,J,S)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2106da5f-1ab3-43c8-a48b-de4d59bf219a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_df24b359-1612-4520-b6ff-06ed13b4c0eb]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 1 | In den allgemeinen Wohngebieten, urbanen Gebieten, den Gewerbegebieten mit den Ordnungsnummern „1“ und „3“ und im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ sind die Dachflächen der Gebäude als Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis 20 Grad auszuführen. 75 v. H. der Dachflächen der Gebäude in den in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(H)“ bezeichneten Flächen sind mit einer Neigung von 20 bis 50 Grad auszuführen.][§3 Nr. 2 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung gekennzeichneten Gebäudefassaden gelten folgende Regeln zur Farbgestaltung: 2.1. Für die mit „(I)“ bezeichneten Fassaden sind dunkelrote Rottöne der NCS-Farben (Natural Color System) S5030-R, S4040-R des Index 2050 zulässig. 2.2. Für die mit „(J)“ bezeichneten Fassaden sind mittlere Rot-töne der NCS-Farben S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R des Index 2050 zulässig. 2.3. Für die mit „(K)“ bezeichneten Fassaden sind orange-rote Farbtöne der NCS-Farben S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 zulässig. 2.4. Für die mit „(L)“ bezeichneten Fassaden sind Rottöne der NCS-Farben S5030-R, S4040-R, S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R, S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 mit Zusatzelementen Holz: naturbelassen und Beton: Sichtbeton der NCS-Farbe S2002-B des Index 2050 zulässig. 2.5. Für die mit „(M)“ bezeichneten Fassaden sind nur helle Farben der NCS-Farben S2002-Y20R, S0603-G40Y, S0603-R60B des Index 2050, mit roten Akzenten der NCS-Farben S4040-R, S2060-Y70R des Index 2050 mit einem Anteil von mindestens 10 v. H. und maximal 50 v. H. zulässig. Einsichtnahmestelle der NCS-Farbpalette: Freie und Hansestadt Hamburg, Staatsarchiv; zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt.][§3 Nr. 6 | In den in der Nebenzeichnung mit „(O)“ bezeichneten Flächen ist ein Gebäudesockel in einer Höhe von mindestens 3 m über der nächst angrenzenden öffentlichen oder privaten Erschließungsfläche auszubilden.][§3 Nr. 8 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(P)“ bezeichneten Fassaden sind ausschließlich Loggien zulässig und Balkone unzulässig. Für die mit „(Q)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien und Balkone erst ab dem zweiten Obergeschoss und mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(R)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien unzulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(S)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien zulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,5 m zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_78fc8e68-7281-4217-87a5-df036cdb75bb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_78fc8e68-7281-4217-87a5-df036cdb75bb
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    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_78fc8e68-7281-4217-87a5-df036cdb75bb
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSGross-Flottbek-Othmarschen(4Aend)
    xpPlanDate
    • 2020-01-21
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5b146fda-4515-4913-b1a7-e3ffad122e4e]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | 1. Die beigefügten „Anlagen 1 und 2 zur Verordnung zur Vierten Änderung der Verordnung über den Baustufenplan Groß Flottbek – Othmarschen“ werden der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | 2. Im Geltungsbereich der Anlagen wird in der zeichnerischen Darstellung des Baustufenplans die Festsetzung „Besonders geschütztes Wohngebiet – Verbot jeglicher Art gewerblicher und handwerklicher Betriebe, Läden und Wirtschaften“ nach Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21302-n) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ nach § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§1 Nr.6 | 6. Im Geltungsbereich der Anlagen bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_797ead2a-302a-408c-8217-4c7ef401f5b3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_797ead2a-302a-408c-8217-4c7ef401f5b3
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    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_797ead2a-302a-408c-8217-4c7ef401f5b3
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf90
    xpPlanDate
    • 2018-04-12
    gliederung1
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_efd343e9-34ad-478f-95a9-eb71f8c6fd5c]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.11 | Im Gewerbegebiet muss der Durchgrünungsanteil auf den jeweiligen Grundstücken mindestens 20 v. H. betragen. Mindestens 10 v. H. der Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Der mit „(A)“ bezeichnete Vorgartenbereich entlang der Straße Vogt-Cordes- Damm ist mindestens zu 50 v. H. als Vegetationsfläche anzulegen. Der mit „(B)“ bezeichnete Vorgartenbereich entlang der Kollaustraße ist mindestens zu 30 v. H. als Vegetationsfläche anzulegen. Für die Herstellung notwendiger Zuwegungen und Zufahrten zu Stellplätzen, Garagen und Tiefgaragen können auf den mit „(A)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen ausnahmsweise auch geringere Anteile an Vegetationsfläche zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_7bcecc60-5e95-40d0-97cc-d93d82403847

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_7bcecc60-5e95-40d0-97cc-d93d82403847
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    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_7bcecc60-5e95-40d0-97cc-d93d82403847
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek59
    xpPlanDate
    • 1995-02-20
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    gliederung2
    • A
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_da47a57c-dec9-4243-87c6-2803d3033dab]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_e96c8b16-d9bc-4548-b330-e5f760e66c84]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Außerdem sind auf der mit „A" bezeichneten Fläche Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, ferner gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_7bfd9524-b9b6-4901-aeb2-e3b839e7b45c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_7bfd9524-b9b6-4901-aeb2-e3b839e7b45c
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_7bfd9524-b9b6-4901-aeb2-e3b839e7b45c
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (L,AC,R)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2106da5f-1ab3-43c8-a48b-de4d59bf219a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_70fae910-0b7b-4312-a89b-591b84b2601b]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 2 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung gekennzeichneten Gebäudefassaden gelten folgende Regeln zur Farbgestaltung: 2.1. Für die mit „(I)“ bezeichneten Fassaden sind dunkelrote Rottöne der NCS-Farben (Natural Color System) S5030-R, S4040-R des Index 2050 zulässig. 2.2. Für die mit „(J)“ bezeichneten Fassaden sind mittlere Rot-töne der NCS-Farben S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R des Index 2050 zulässig. 2.3. Für die mit „(K)“ bezeichneten Fassaden sind orange-rote Farbtöne der NCS-Farben S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 zulässig. 2.4. Für die mit „(L)“ bezeichneten Fassaden sind Rottöne der NCS-Farben S5030-R, S4040-R, S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R, S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 mit Zusatzelementen Holz: naturbelassen und Beton: Sichtbeton der NCS-Farbe S2002-B des Index 2050 zulässig. 2.5. Für die mit „(M)“ bezeichneten Fassaden sind nur helle Farben der NCS-Farben S2002-Y20R, S0603-G40Y, S0603-R60B des Index 2050, mit roten Akzenten der NCS-Farben S4040-R, S2060-Y70R des Index 2050 mit einem Anteil von mindestens 10 v. H. und maximal 50 v. H. zulässig. Einsichtnahmestelle der NCS-Farbpalette: Freie und Hansestadt Hamburg, Staatsarchiv; zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt.][§3 Nr. 3 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung gekennkeichneten Gebäudefassaden gelten folgende Regeln zu den Fassadenmaterialien: 3.1. Für die mit „(AA)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 80 v. H. Beton zulässig. 3.2. Für die mit „(AB)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 20 v. H. und maximal 40 v. H. Beton zulässig. 3.3. Für die mit „(AC)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 80 v. H. Holz zulässig. 3.4. Für die mit „(AD)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 30 v. H. und maximal 80 v. H. Holz zulässig. 3.5. Für die mit „(AE)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 30 v. H. und maximal 60 v. H. Holz zulässig. 3.6. Für die mit „(AF)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 20 v. H. und maximal 50 v. H. Holz zulässig. 3.7 Für alle sonstigen Fassadenflächen in den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten sind als Materialien Vollklinker oder Vollziegel zulässig.][§3 Nr. 8 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(P)“ bezeichneten Fassaden sind ausschließlich Loggien zulässig und Balkone unzulässig. Für die mit „(Q)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien und Balkone erst ab dem zweiten Obergeschoss und mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(R)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien unzulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(S)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien zulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,5 m zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_7c91c1bc-e1dc-4700-bf3b-c685991a14a6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_7c91c1bc-e1dc-4700-bf3b-c685991a14a6
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_7c91c1bc-e1dc-4700-bf3b-c685991a14a6
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (H,O,J,S)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2106da5f-1ab3-43c8-a48b-de4d59bf219a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_04adaa5e-fa3a-4349-ae2d-2cc36d9e80a9]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 1 | In den allgemeinen Wohngebieten, urbanen Gebieten, den Gewerbegebieten mit den Ordnungsnummern „1“ und „3“ und im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ sind die Dachflächen der Gebäude als Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis 20 Grad auszuführen. 75 v. H. der Dachflächen der Gebäude in den in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(H)“ bezeichneten Flächen sind mit einer Neigung von 20 bis 50 Grad auszuführen.][§3 Nr. 2 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung gekennzeichneten Gebäudefassaden gelten folgende Regeln zur Farbgestaltung: 2.1. Für die mit „(I)“ bezeichneten Fassaden sind dunkelrote Rottöne der NCS-Farben (Natural Color System) S5030-R, S4040-R des Index 2050 zulässig. 2.2. Für die mit „(J)“ bezeichneten Fassaden sind mittlere Rot-töne der NCS-Farben S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R des Index 2050 zulässig. 2.3. Für die mit „(K)“ bezeichneten Fassaden sind orange-rote Farbtöne der NCS-Farben S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 zulässig. 2.4. Für die mit „(L)“ bezeichneten Fassaden sind Rottöne der NCS-Farben S5030-R, S4040-R, S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R, S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 mit Zusatzelementen Holz: naturbelassen und Beton: Sichtbeton der NCS-Farbe S2002-B des Index 2050 zulässig. 2.5. Für die mit „(M)“ bezeichneten Fassaden sind nur helle Farben der NCS-Farben S2002-Y20R, S0603-G40Y, S0603-R60B des Index 2050, mit roten Akzenten der NCS-Farben S4040-R, S2060-Y70R des Index 2050 mit einem Anteil von mindestens 10 v. H. und maximal 50 v. H. zulässig. Einsichtnahmestelle der NCS-Farbpalette: Freie und Hansestadt Hamburg, Staatsarchiv; zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt.][§3 Nr. 6 | In den in der Nebenzeichnung mit „(O)“ bezeichneten Flächen ist ein Gebäudesockel in einer Höhe von mindestens 3 m über der nächst angrenzenden öffentlichen oder privaten Erschließungsfläche auszubilden.][§3 Nr. 8 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(P)“ bezeichneten Fassaden sind ausschließlich Loggien zulässig und Balkone unzulässig. Für die mit „(Q)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien und Balkone erst ab dem zweiten Obergeschoss und mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(R)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien unzulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(S)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien zulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,5 m zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_7c9d836e-ed53-4cb0-903c-a83394134977

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_7c9d836e-ed53-4cb0-903c-a83394134977
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_7c9d836e-ed53-4cb0-903c-a83394134977
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (O,K,S)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2106da5f-1ab3-43c8-a48b-de4d59bf219a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_70b33530-f9db-4403-9035-62e0b5adaa27]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 24 | Die Aufnahme einer Wohnnutzung in dem mit „(Z)“ gekennzeichneten Teilbereich des allgemeinen Wohngebietes mit der Ordnungsnummer „3“ ist erst zulässig, wenn die mit „(E)“ bezeichnete Bebauung im Gewerbegebiet mit der Ordnungsnummer „3“ vorher oder zeitgleich im geschlossenen Rohbau (einschließlich Fenstereinbau) über die gesamte Länge fertig gestellt sowie in dem mit „(Y)“ bezeichneten Abschnitt des Baukörpers eine geschlossene bauliche Abschirmung vor Lärm mit einer Mindesthöhe von 18 m über Normalhöhennull (NHN) realisiert worden ist. Die Maximalhöhe der mit „(Y)“ bezeichneten baulichen Abschirmung beträgt 23 m über NHN.][§3 Nr. 6 | In den in der Nebenzeichnung mit „(O)“ bezeichneten Flächen ist ein Gebäudesockel in einer Höhe von mindestens 3 m über der nächst angrenzenden öffentlichen oder privaten Erschließungsfläche auszubilden.][§3 Nr. 8 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(P)“ bezeichneten Fassaden sind ausschließlich Loggien zulässig und Balkone unzulässig. Für die mit „(Q)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien und Balkone erst ab dem zweiten Obergeschoss und mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(R)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien unzulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(S)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien zulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,5 m zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_7d17e7c6-df54-47d1-aff6-2a7e781b1a33

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_7d17e7c6-df54-47d1-aff6-2a7e781b1a33
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_7d17e7c6-df54-47d1-aff6-2a7e781b1a33
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (T)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2106da5f-1ab3-43c8-a48b-de4d59bf219a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_7108237f-fddf-4e79-9f49-2448e29eb4c4]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 9 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(T)“ bezeichneten Fassaden ist eine immergrüne Fassadenbegrünung in unmittelbarer Nähe zu Fenstern unzulässig. In den mit „(U)“ bezeichneten Innenhöfen und Flächen zwischen den Gebäuden ist das Anpflanzen von großkronigen immergrünen Bäumen unzulässig. Jede zu den vorgenannten Innenhöfen und Flächen zugewandte Wohnung muss mindestens einen Wohn-/Aufenthaltsraum mit einer bodentiefen und mindestens 2 m breiten Fensteröffnung (Rohbaumaß) aufweisen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_7d47f0eb-60d2-45fb-9b78-ffef0f5ba4bc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_7d47f0eb-60d2-45fb-9b78-ffef0f5ba4bc
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_7d47f0eb-60d2-45fb-9b78-ffef0f5ba4bc
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (L,AC,R)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2106da5f-1ab3-43c8-a48b-de4d59bf219a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_f9cd07de-3c77-4c81-8f95-852511b8a09e]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 2 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung gekennzeichneten Gebäudefassaden gelten folgende Regeln zur Farbgestaltung: 2.1. Für die mit „(I)“ bezeichneten Fassaden sind dunkelrote Rottöne der NCS-Farben (Natural Color System) S5030-R, S4040-R des Index 2050 zulässig. 2.2. Für die mit „(J)“ bezeichneten Fassaden sind mittlere Rot-töne der NCS-Farben S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R des Index 2050 zulässig. 2.3. Für die mit „(K)“ bezeichneten Fassaden sind orange-rote Farbtöne der NCS-Farben S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 zulässig. 2.4. Für die mit „(L)“ bezeichneten Fassaden sind Rottöne der NCS-Farben S5030-R, S4040-R, S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R, S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 mit Zusatzelementen Holz: naturbelassen und Beton: Sichtbeton der NCS-Farbe S2002-B des Index 2050 zulässig. 2.5. Für die mit „(M)“ bezeichneten Fassaden sind nur helle Farben der NCS-Farben S2002-Y20R, S0603-G40Y, S0603-R60B des Index 2050, mit roten Akzenten der NCS-Farben S4040-R, S2060-Y70R des Index 2050 mit einem Anteil von mindestens 10 v. H. und maximal 50 v. H. zulässig. Einsichtnahmestelle der NCS-Farbpalette: Freie und Hansestadt Hamburg, Staatsarchiv; zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt.][§3 Nr. 3 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung gekennkeichneten Gebäudefassaden gelten folgende Regeln zu den Fassadenmaterialien: 3.1. Für die mit „(AA)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 80 v. H. Beton zulässig. 3.2. Für die mit „(AB)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 20 v. H. und maximal 40 v. H. Beton zulässig. 3.3. Für die mit „(AC)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 80 v. H. Holz zulässig. 3.4. Für die mit „(AD)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 30 v. H. und maximal 80 v. H. Holz zulässig. 3.5. Für die mit „(AE)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 30 v. H. und maximal 60 v. H. Holz zulässig. 3.6. Für die mit „(AF)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 20 v. H. und maximal 50 v. H. Holz zulässig. 3.7 Für alle sonstigen Fassadenflächen in den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten sind als Materialien Vollklinker oder Vollziegel zulässig.][§3 Nr. 8 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(P)“ bezeichneten Fassaden sind ausschließlich Loggien zulässig und Balkone unzulässig. Für die mit „(Q)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien und Balkone erst ab dem zweiten Obergeschoss und mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(R)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien unzulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(S)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien zulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,5 m zulässig.]
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    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 2 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung gekennzeichneten Gebäudefassaden gelten folgende Regeln zur Farbgestaltung: 2.1. Für die mit „(I)“ bezeichneten Fassaden sind dunkelrote Rottöne der NCS-Farben (Natural Color System) S5030-R, S4040-R des Index 2050 zulässig. 2.2. Für die mit „(J)“ bezeichneten Fassaden sind mittlere Rot-töne der NCS-Farben S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R des Index 2050 zulässig. 2.3. Für die mit „(K)“ bezeichneten Fassaden sind orange-rote Farbtöne der NCS-Farben S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 zulässig. 2.4. Für die mit „(L)“ bezeichneten Fassaden sind Rottöne der NCS-Farben S5030-R, S4040-R, S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R, S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 mit Zusatzelementen Holz: naturbelassen und Beton: Sichtbeton der NCS-Farbe S2002-B des Index 2050 zulässig. 2.5. Für die mit „(M)“ bezeichneten Fassaden sind nur helle Farben der NCS-Farben S2002-Y20R, S0603-G40Y, S0603-R60B des Index 2050, mit roten Akzenten der NCS-Farben S4040-R, S2060-Y70R des Index 2050 mit einem Anteil von mindestens 10 v. H. und maximal 50 v. H. zulässig. Einsichtnahmestelle der NCS-Farbpalette: Freie und Hansestadt Hamburg, Staatsarchiv; zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt.]
    flaechenschluss
    • No