BP_TextAbschnittFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ab1b9458-fe09-4dab-8dd5-005dbb8b6e1d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ab1b9458-fe09-4dab-8dd5-005dbb8b6e1d
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ab1b9458-fe09-4dab-8dd5-005dbb8b6e1d
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek20(2Aend)
    xpPlanDate
    • 2000-12-11
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    gliederung2
    • A
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_37b2283e-3c29-4588-bb7f-1b270175eb80]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_aceea342-25dc-4cdd-afb2-510a3f84da46]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.1 | „2. Soweit im Bebauungsplan keine hinteren Baugrenzen festgesetzt sind, beträgt die Bebauungstiefe, mit Ausnahme der mit „A“ bis „F“ bezeichneten Flächen, 25 m, gemessen von der vorderen Baugrenze.][§1 Nr.2.2.4.2 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.2 Auf den Grundstücken sind je Grundstück ein großkroniger oder zwei kleinkronige Bäume zu pflanzen.][§1 Nr.2.2.4.3 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.3 Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleibt; je angefangene 25 cm Stammumfang ist ein neuer Baum zu pflanzen.][§1 Nr.2.2.4.4 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.4 Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen bzw. zu unterhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§1 Nr.2.2.4.5 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.5 Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen, Nebenanlagen, Geh- und Fahrwege sowie Stellplätze im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§1 Nr.2.2.4.6 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.6 Das von Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken zur Versickerung zu bringen.][§1 Nr.2.2.4.7 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.7 Auf den privaten Grundstücken sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§1 Nr.2.2.4.8 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.8 Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.“]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ab20faf2-3b3c-4b2e-a847-0d91a67021f6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ab20faf2-3b3c-4b2e-a847-0d91a67021f6
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ab20faf2-3b3c-4b2e-a847-0d91a67021f6
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (Q)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2106da5f-1ab3-43c8-a48b-de4d59bf219a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_f40cb37b-00b7-48f9-b082-12c4f65e27b3]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 8 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(P)“ bezeichneten Fassaden sind ausschließlich Loggien zulässig und Balkone unzulässig. Für die mit „(Q)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien und Balkone erst ab dem zweiten Obergeschoss und mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(R)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien unzulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(S)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien zulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,5 m zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ab74d40d-073f-444d-8549-5eec6603e53e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ab74d40d-073f-444d-8549-5eec6603e53e
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ab74d40d-073f-444d-8549-5eec6603e53e
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel19(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-12-05
    gliederung2
    • Teilbereich 4
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e6d6ab3e-9530-489e-a5ae-5b12e5394544]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_61375c65-4443-4619-8357-2f29399cff59]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Groß Borstel 19“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | Hinter § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Groß Borstel 19, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Betrieben des Versandhandels unzulässig.][§1 Nr.2.2 | Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt.][§1 Nr.2.3 | Kioske mit einer Verkaufsfläche von höchstens 30 m² je Betrieb können ausnahmsweise zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_abda2525-2186-4576-9ba9-294b7a319df0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_abda2525-2186-4576-9ba9-294b7a319df0
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_abda2525-2186-4576-9ba9-294b7a319df0
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord26
    xpPlanDate
    • 2014-09-23
    gliederung2
    • (F)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_97c29e62-1c62-4d2c-a2a0-d6ff732eefef]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.23 | Auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen im Mischgebiet und in den allgemeinen Wohngebieten gilt: Durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn und Schlafräume der lärmabgewandten Gebäudeseite (West- und Nordseite im Mischgebiet, Innenhof in den allgemeinen Wohngebieten) zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ac016da3-4f8d-47a9-a5b2-049e5727c82d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ac016da3-4f8d-47a9-a5b2-049e5727c82d
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ac016da3-4f8d-47a9-a5b2-049e5727c82d
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg65
    xpPlanDate
    • 2006-06-20
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    gliederung2
    • (f)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2dd79d3b-37c0-4bd5-b2ea-f56356cf9afe]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_a6477338-85bf-45ae-8fbd-9758669e7508]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | Auf den mit „(d)" bezeichneten Flächen ist jeweils eine freistehende Werbeanlage mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 20 m über Gelände zulässig. Auf der mit „(e)" bezeichneten Fläche ist eine freistehende Werbeanlage als Stele mit vertikalem Schriftzug und Buchstabenfeldbreite von maximal 2,3 m mit einer Höhe bis zur Oberkante desWerbeträgers von maximal 25 m über Gelände zulässig. Auf der mit „(f)" bezeichneten Fläche ist eine freistehende Werbeanlage als Stele mit vertikalem Schriftzug und Buchstabenfeldbreite von maximal 2,3 m mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 35 m über Gelände zulässig. Auf den mit „(e)" und „(f)" bezeichneten Flächen sind die Buchstabenfeldträger geschlossen in heller Farbe zu errichten. In der mit „(i)" bezeichneten Fläche der privaten Grünfläche ist ein Hinweisschild bis zur Höhe von maximal 5 m über Straßenverkehrsfläche zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ac644df5-ff28-4293-8133-d1d998c9a4b8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ac644df5-ff28-4293-8133-d1d998c9a4b8
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ac644df5-ff28-4293-8133-d1d998c9a4b8
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek73
    gliederung2
    • (C)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0cc6c3b3-60a8-4e59-95b6-ceecbe6e93a3]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_86ee47af-25d7-45d2-ac54-30acc780a75e]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 10 | In den mit (C) bezeichneten Bereichen sind vor den Fenstern der zu diesen Gebäudeseiten orientierten Schlafräume sowie, wenn ein Pegel von 70 dB(A) am Tag überschritten wird, auch vor den Fenstern der zu diesen Gebäudeseiten orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für den der Wohnung zugehörigen Außenbereich ist mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird. Für die Schlafzimmer ist durch bauliche Schallschutzmaßnahmen sicherzustellen, dass insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ae4a6967-c9b1-4f14-88b9-3f49caa4a007

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ae4a6967-c9b1-4f14-88b9-3f49caa4a007
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ae4a6967-c9b1-4f14-88b9-3f49caa4a007
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord18(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-02-22
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_052bb6e3-7d31-4b12-830f-38c919ea65c2]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Barmbek-Nord 18“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2.3 | „3. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Barmbek-Nord 18, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.3.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Betrieben des Versandhandels unzulässig.][§1 Nr.2.3.2 | Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt.][§1 Nr.2.3.3 | In den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§1 Nr.2.3.4 | In den Gewerbegebieten sind Ausnahmen für Vergnügungsstätten unzulässig.“]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_af07f739-63b2-4586-9a06-1a2690fce6ac

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_af07f739-63b2-4586-9a06-1a2690fce6ac
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_af07f739-63b2-4586-9a06-1a2690fce6ac
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSGross-Flottbek-Othmarschen(4Aend)
    xpPlanDate
    • 2020-01-21
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5b146fda-4515-4913-b1a7-e3ffad122e4e]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | 1. Die beigefügten „Anlagen 1 und 2 zur Verordnung zur Vierten Änderung der Verordnung über den Baustufenplan Groß Flottbek – Othmarschen“ werden der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | 2. Im Geltungsbereich der Anlagen wird in der zeichnerischen Darstellung des Baustufenplans die Festsetzung „Besonders geschütztes Wohngebiet – Verbot jeglicher Art gewerblicher und handwerklicher Betriebe, Läden und Wirtschaften“ nach Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21302-n) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ nach § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§1 Nr.4 | 4. Im reinen Wohngebiet entlang der Baron-Voght-Straße, Bernadottestraße, Ebertallee, Elbchaussee, Groß Flottbeker Straße, des Kalkreuthwegs sowie entlang der S-Bahnstrecke (S1) sind bei Wohngebäuden durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlaf- räume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maß- nahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlaf- räume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§1 Nr.6 | 6. Im Geltungsbereich der Anlagen bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_af132830-594c-479b-84b9-897a45e14ad2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_af132830-594c-479b-84b9-897a45e14ad2
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_af132830-594c-479b-84b9-897a45e14ad2
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek77
    xpPlanDate
    • 2026-02-03
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a6531a14-84e2-4fa9-8c44-63e60bba138f]
    aufschrift
    • (1)
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 7 | Schlafräume sind in den mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen im „WA1“ und „WA3“ zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr. 8 | In den mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen im „WA1“ und „WA3“ ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr. 9 | Solange die Gebäude in den mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen im „WA3“ nicht errichtet worden sind, ist in den mit „A“ bezeichneten Fassadenbereichen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien bzw. Wintergärten, muss dieser Innenraum bei teilgeöffneten Bauteilen unterschritten werden. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr. 10 | In den mit „(2)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen der allgemeinen Wohngebiete „WA2“ und „WA3“ darf die Wohnnutzung erst aufgenommen werden, wenn die Baukörper in den mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen in den allgemeinen Wohngebieten „WA1“ und „WA3“ in einer Höhe von mindestens drei Geschossen errichtet worden sind.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_af421780-160a-4c46-9621-87dcea3b4abb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_af421780-160a-4c46-9621-87dcea3b4abb
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_af421780-160a-4c46-9621-87dcea3b4abb
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (A)(Q)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2106da5f-1ab3-43c8-a48b-de4d59bf219a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_60ee9aad-f8a7-4e49-995b-2753f3af5631]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 19 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten gilt für die Abschnitte der Baukörper, die in der Nebenzeichnung zum Lärmschutz mit „(A)“ gekennzeichnet sind: für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§3 Nr. 8 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(P)“ bezeichneten Fassaden sind ausschließlich Loggien zulässig und Balkone unzulässig. Für die mit „(Q)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien und Balkone erst ab dem zweiten Obergeschoss und mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(R)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien unzulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(S)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien zulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,5 m zulässig.]
    flaechenschluss
    • No