BP_TextAbschnittFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b3baa93a-0911-4119-9f89-beac580e1648

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b3baa93a-0911-4119-9f89-beac580e1648
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    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b3baa93a-0911-4119-9f89-beac580e1648
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek77
    xpPlanDate
    • 2026-02-03
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a6531a14-84e2-4fa9-8c44-63e60bba138f]
    aufschrift
    • (1)
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 7 | Schlafräume sind in den mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen im „WA1“ und „WA3“ zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr. 8 | In den mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen im „WA1“ und „WA3“ ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr. 9 | Solange die Gebäude in den mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen im „WA3“ nicht errichtet worden sind, ist in den mit „A“ bezeichneten Fassadenbereichen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien bzw. Wintergärten, muss dieser Innenraum bei teilgeöffneten Bauteilen unterschritten werden. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr. 10 | In den mit „(2)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen der allgemeinen Wohngebiete „WA2“ und „WA3“ darf die Wohnnutzung erst aufgenommen werden, wenn die Baukörper in den mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen in den allgemeinen Wohngebieten „WA1“ und „WA3“ in einer Höhe von mindestens drei Geschossen errichtet worden sind.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b3f0d885-84a4-4c82-9388-b29fac814605

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b3f0d885-84a4-4c82-9388-b29fac814605
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b3f0d885-84a4-4c82-9388-b29fac814605
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (T)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2106da5f-1ab3-43c8-a48b-de4d59bf219a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_7f0e7e75-87da-4ec3-9bd0-28e0d2779d05]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 9 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(T)“ bezeichneten Fassaden ist eine immergrüne Fassadenbegrünung in unmittelbarer Nähe zu Fenstern unzulässig. In den mit „(U)“ bezeichneten Innenhöfen und Flächen zwischen den Gebäuden ist das Anpflanzen von großkronigen immergrünen Bäumen unzulässig. Jede zu den vorgenannten Innenhöfen und Flächen zugewandte Wohnung muss mindestens einen Wohn-/Aufenthaltsraum mit einer bodentiefen und mindestens 2 m breiten Fensteröffnung (Rohbaumaß) aufweisen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b43b8d1d-507e-463d-8795-f324baca9da9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b43b8d1d-507e-463d-8795-f324baca9da9
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b43b8d1d-507e-463d-8795-f324baca9da9
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Heimfeld41
    xpPlanDate
    • 1989-11-14
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    gliederung2
    • B, C
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_57125dd2-7367-40d0-b581-b9a5357e7d23]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_3a2be347-b523-4bed-9233-c315cfcae8da]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.8 | In dem mit „B" bezeichneten Bereich der Gewerbegebiete kann im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen ein drittes Vollgeschoß zugelassen werden.][§2 Nr.9 | In den mit „C" bezeichneten Bereichen der Gewerbegebiete sind Einfriedigungen unzulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b45c37e7-63dc-4f22-85f6-23ad868f0982

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b45c37e7-63dc-4f22-85f6-23ad868f0982
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b45c37e7-63dc-4f22-85f6-23ad868f0982
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg65
    xpPlanDate
    • 2006-06-20
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    gliederung2
    • (d)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2dd79d3b-37c0-4bd5-b2ea-f56356cf9afe]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_b1f840e0-8776-468f-9ba3-49274ed92c45]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | Auf den mit „(d)" bezeichneten Flächen ist jeweils eine freistehende Werbeanlage mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 20 m über Gelände zulässig. Auf der mit „(e)" bezeichneten Fläche ist eine freistehende Werbeanlage als Stele mit vertikalem Schriftzug und Buchstabenfeldbreite von maximal 2,3 m mit einer Höhe bis zur Oberkante desWerbeträgers von maximal 25 m über Gelände zulässig. Auf der mit „(f)" bezeichneten Fläche ist eine freistehende Werbeanlage als Stele mit vertikalem Schriftzug und Buchstabenfeldbreite von maximal 2,3 m mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 35 m über Gelände zulässig. Auf den mit „(e)" und „(f)" bezeichneten Flächen sind die Buchstabenfeldträger geschlossen in heller Farbe zu errichten. In der mit „(i)" bezeichneten Fläche der privaten Grünfläche ist ein Hinweisschild bis zur Höhe von maximal 5 m über Straßenverkehrsfläche zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b521108c-fa7a-4a93-9fb2-e1381b179101

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b521108c-fa7a-4a93-9fb2-e1381b179101
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b521108c-fa7a-4a93-9fb2-e1381b179101
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (Q,T)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2106da5f-1ab3-43c8-a48b-de4d59bf219a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_455d02d0-e3e1-4db1-8c52-36e436658f0d]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 8 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(P)“ bezeichneten Fassaden sind ausschließlich Loggien zulässig und Balkone unzulässig. Für die mit „(Q)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien und Balkone erst ab dem zweiten Obergeschoss und mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(R)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien unzulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(S)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien zulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,5 m zulässig.][§3 Nr. 9 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(T)“ bezeichneten Fassaden ist eine immergrüne Fassadenbegrünung in unmittelbarer Nähe zu Fenstern unzulässig. In den mit „(U)“ bezeichneten Innenhöfen und Flächen zwischen den Gebäuden ist das Anpflanzen von großkronigen immergrünen Bäumen unzulässig. Jede zu den vorgenannten Innenhöfen und Flächen zugewandte Wohnung muss mindestens einen Wohn-/Aufenthaltsraum mit einer bodentiefen und mindestens 2 m breiten Fensteröffnung (Rohbaumaß) aufweisen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b58980b0-b4e9-4686-9d5a-f33602a6c981

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b58980b0-b4e9-4686-9d5a-f33602a6c981
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b58980b0-b4e9-4686-9d5a-f33602a6c981
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (U)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2106da5f-1ab3-43c8-a48b-de4d59bf219a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_95276eb6-d25e-4f18-8a7a-8da7c64db20c]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 9 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(T)“ bezeichneten Fassaden ist eine immergrüne Fassadenbegrünung in unmittelbarer Nähe zu Fenstern unzulässig. In den mit „(U)“ bezeichneten Innenhöfen und Flächen zwischen den Gebäuden ist das Anpflanzen von großkronigen immergrünen Bäumen unzulässig. Jede zu den vorgenannten Innenhöfen und Flächen zugewandte Wohnung muss mindestens einen Wohn-/Aufenthaltsraum mit einer bodentiefen und mindestens 2 m breiten Fensteröffnung (Rohbaumaß) aufweisen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b5943300-52c7-4e28-a05d-033ee941ca3c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b5943300-52c7-4e28-a05d-033ee941ca3c
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b5943300-52c7-4e28-a05d-033ee941ca3c
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord26
    xpPlanDate
    • 2014-09-23
    gliederung2
    • (F)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_97c29e62-1c62-4d2c-a2a0-d6ff732eefef]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.23 | Auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen im Mischgebiet und in den allgemeinen Wohngebieten gilt: Durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn und Schlafräume der lärmabgewandten Gebäudeseite (West- und Nordseite im Mischgebiet, Innenhof in den allgemeinen Wohngebieten) zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b5b7f0d1-71e5-4ed8-ab6a-175d9206cb38

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b5b7f0d1-71e5-4ed8-ab6a-175d9206cb38
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b5b7f0d1-71e5-4ed8-ab6a-175d9206cb38
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neustadt51-StPauli46
    xpPlanDate
    • 2025-12-16
    gliederung2
    • (c)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e769432a-6233-4c15-9e02-3084c5211833]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_0638c615-3426-4301-95e0-26ff48350e0d][XPLAN_XP_PTO_496af2f0-8cd6-4372-b8a3-f9b6fb781b4a][XPLAN_XP_PTO_8f04e06c-3e11-48bc-b099-6713638fdd65]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 5 | Entlang der mit „(C)“ bezeichneten Bereiche sind die Aufenthaltsräume – insbesondere die Lehr-, Lern- und Bibliotheksräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Wenn dies nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender baulicher Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern durch bauliche Maßnahmen so geschaffen werden, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in den lärmempfindlichen Räumen ein Innenraumpegel von kleiner 35 dB(A) tagsüber nicht überschritten wird.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b5e24d4d-4ae1-4844-8c40-97f33d97f715

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b5e24d4d-4ae1-4844-8c40-97f33d97f715
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b5e24d4d-4ae1-4844-8c40-97f33d97f715
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek72
    xpPlanDate
    • 2026-02-03
    gliederung2
    • (B)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_01b7ded5-f882-4d18-8fa6-0f340b5a9ca0]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_f24d198d-2771-4db6-ab8d-7574263ebccb]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§ 3 Nr. 1 | In den Allgemeinen Wohngebieten 1 und 2 sind die mit A gekennzeichneten Fassaden der Gebäude entweder in Klinker oder Klinkerriemchen in den Farbtönen Rot oder Rotbraun auszuführen. Die mit B gekennzeichneten Fassaden sind in Putz in den Farbtönen warmen Hell- bis Mittelgrau auszuführen. In den Allgemeinen Wohngebieten 3 und 4 sind die Fassaden der Gebäude entweder in Klinker oder Klinkerriemchen in den Farbtönen Rot oder Rotbraun oder Putz in den Farben warmen Hell- bis Mittelgrau auszuführen. Untergeordnete Bauteile können in anderen Materialien ausgeführt werden, wenn die in den Sätzen 1 und 2 aufgeführten Baustoffe vorherrschen. Oberirdische Nebenanlagen sind dem Hauptgebäude gestalterisch anzupassen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b6b30f32-9453-47ea-88f4-b294f80252cc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b6b30f32-9453-47ea-88f4-b294f80252cc
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_b6b30f32-9453-47ea-88f4-b294f80252cc
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord26
    xpPlanDate
    • 2014-09-23
    gliederung2
    • (A,B,F)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_97c29e62-1c62-4d2c-a2a0-d6ff732eefef]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete dürfen nur Wohngebäude errichtet werden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten.][§2 Nr.3 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete sind in den Erdgeschossen nur Nutzungen nach § 4 Absatz 2 Nummern 2 und 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), sowie Büros und Räume für freie Berufe zulässig. Nutzungen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 bis 3 BauNVO sowie Wohnungen können ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.23 | Auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen im Mischgebiet und in den allgemeinen Wohngebieten gilt: Durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn und Schlafräume der lärmabgewandten Gebäudeseite (West- und Nordseite im Mischgebiet, Innenhof in den allgemeinen Wohngebieten) zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No