BP_TextAbschnittFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ea031220-f157-4396-8060-53fdfe1fff18

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ea031220-f157-4396-8060-53fdfe1fff18
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    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ea031220-f157-4396-8060-53fdfe1fff18
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek15
    xpPlanDate
    • 1997-05-28
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    gliederung2
    • H
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_24dc6983-47c7-478a-962a-b491fb195ebe]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_f3a3731e-72fe-4959-bf2e-a17268aaed65]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.24 | Beiderseits der Wohnsammelstraßen 1 und 2, entlang Süderelbebogen, Neuwiedenthaler Straße und nördlich Am Aschenland sowie auf den mit ,H" bezeichneten Flächen der Wohngebiete sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen, an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_eb1a10e2-3c55-486e-8e14-8f69ff8fd957

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_eb1a10e2-3c55-486e-8e14-8f69ff8fd957
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    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_eb1a10e2-3c55-486e-8e14-8f69ff8fd957
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek20(2Aend)
    xpPlanDate
    • 2000-12-11
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    gliederung2
    • H
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_37b2283e-3c29-4588-bb7f-1b270175eb80]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_e63ae103-18a9-452f-bdf1-19648dd824c3]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.1 | Innerhalb der mit „H“ bezeichneten Fläche werden das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 2140 und das rückwärtige Gebäude auf dem Flurstück 2139 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 150 m², das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 2142 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 160 m² sowie die vorhandenen Gebäude auf den Flurstücken 2093 und 2094 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 200 m² als Höchstmaß festgesetzt.“][§1 Nr.2.2.4.2 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.2 Auf den Grundstücken sind je Grundstück ein großkroniger oder zwei kleinkronige Bäume zu pflanzen.][§1 Nr.2.2.4.3 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.3 Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleibt; je angefangene 25 cm Stammumfang ist ein neuer Baum zu pflanzen.][§1 Nr.2.2.4.4 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.4 Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen bzw. zu unterhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§1 Nr.2.2.4.5 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.5 Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen, Nebenanlagen, Geh- und Fahrwege sowie Stellplätze im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§1 Nr.2.2.4.6 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.6 Das von Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken zur Versickerung zu bringen.][§1 Nr.2.2.4.7 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.7 Auf den privaten Grundstücken sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§1 Nr.2.2.4.8 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.8 Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.“]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_eb6a6178-f036-42c3-b3c5-313063734971

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_eb6a6178-f036-42c3-b3c5-313063734971
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_eb6a6178-f036-42c3-b3c5-313063734971
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek72
    xpPlanDate
    • 2026-02-03
    gliederung2
    • (B)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_01b7ded5-f882-4d18-8fa6-0f340b5a9ca0]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_da6f116a-516f-458e-850c-c1bcbab04f2c]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§ 3 Nr. 1 | In den Allgemeinen Wohngebieten 1 und 2 sind die mit A gekennzeichneten Fassaden der Gebäude entweder in Klinker oder Klinkerriemchen in den Farbtönen Rot oder Rotbraun auszuführen. Die mit B gekennzeichneten Fassaden sind in Putz in den Farbtönen warmen Hell- bis Mittelgrau auszuführen. In den Allgemeinen Wohngebieten 3 und 4 sind die Fassaden der Gebäude entweder in Klinker oder Klinkerriemchen in den Farbtönen Rot oder Rotbraun oder Putz in den Farben warmen Hell- bis Mittelgrau auszuführen. Untergeordnete Bauteile können in anderen Materialien ausgeführt werden, wenn die in den Sätzen 1 und 2 aufgeführten Baustoffe vorherrschen. Oberirdische Nebenanlagen sind dem Hauptgebäude gestalterisch anzupassen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ec05c429-61c4-45d8-9440-9baec9e23185

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ec05c429-61c4-45d8-9440-9baec9e23185
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ec05c429-61c4-45d8-9440-9baec9e23185
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Flottbek13
    xpPlanDate
    • 2004-04-27
    text
    • schraffierte Fläche
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cefd0e4e-970f-4fc8-81fe-0df9843f7390]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | Für die in der Anlage mit „(A)“ bezeichneten Flächen wird eine Mindestgröße der Baugrundstücke von 400 m² festgesetzt. Ausgenommen hiervon sind die schraffierten Flurstücke 410, 411, 421, 422, 442, 531 bis 534, 798 bis 805, 817 bis 823, 825 bis 831, 834 bis 843, 863, 864, 867 bis 869, 872 bis 874, 891, 892, 898, 899, 902 bis 904, 907 bis 909, 912 bis 916, 922 bis 926, 929 bis 932, 2559, 941 bis 943 und 2520 der Gemarkung Bahrenfeld.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ec0f3e68-409a-4631-a9ea-4380cbde3999

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ec0f3e68-409a-4631-a9ea-4380cbde3999
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ec0f3e68-409a-4631-a9ea-4380cbde3999
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel46
    xpPlanDate
    • 2026-02-18
    gliederung2
    • (B) (C)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7c2f134e-5673-458b-aa0a-11f389989134]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_8269f5c2-599f-44d0-b148-70d77ef2623e][XPLAN_XP_PTO_b32b4d15-c8eb-4df2-b83b-4a225ad1de16]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 13 | An den mit „(B)“ bezeichneten Fassadenabschnitten und auf den Flächen für den Gemeinbedarf „Altenpflegeeinrichtung mit Servicewohnen 1“ und im urbanen Gebiet „MU 1“ sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Ist eine Orientierung der Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite nicht möglich, so ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§ 2 Nr. 14 | An den mit „(C)“ bezeichneten Fassadenabschnitten und auf den Flächen für den Gemeinbedarf „Altenpflegeeinrichtung mit Servicewohnen 1“ und im urbanen Gebiet „MU 1“ ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ec41734f-c1d6-4071-8173-3fcfa25b992e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ec41734f-c1d6-4071-8173-3fcfa25b992e
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ec41734f-c1d6-4071-8173-3fcfa25b992e
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (P)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2106da5f-1ab3-43c8-a48b-de4d59bf219a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_08aad104-229b-43f0-a8b7-0031893b63a0]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 8 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(P)“ bezeichneten Fassaden sind ausschließlich Loggien zulässig und Balkone unzulässig. Für die mit „(Q)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien und Balkone erst ab dem zweiten Obergeschoss und mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(R)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien unzulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(S)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien zulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,5 m zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ec8d7009-b292-4699-932b-bc8c509a89ad

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ec8d7009-b292-4699-932b-bc8c509a89ad
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ec8d7009-b292-4699-932b-bc8c509a89ad
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek72
    xpPlanDate
    • 2026-02-03
    gliederung2
    • (A)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_01b7ded5-f882-4d18-8fa6-0f340b5a9ca0]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_c828ca7a-d7cc-43fd-ad19-d364aafaf9b3]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§ 3 Nr. 1 | In den Allgemeinen Wohngebieten 1 und 2 sind die mit A gekennzeichneten Fassaden der Gebäude entweder in Klinker oder Klinkerriemchen in den Farbtönen Rot oder Rotbraun auszuführen. Die mit B gekennzeichneten Fassaden sind in Putz in den Farbtönen warmen Hell- bis Mittelgrau auszuführen. In den Allgemeinen Wohngebieten 3 und 4 sind die Fassaden der Gebäude entweder in Klinker oder Klinkerriemchen in den Farbtönen Rot oder Rotbraun oder Putz in den Farben warmen Hell- bis Mittelgrau auszuführen. Untergeordnete Bauteile können in anderen Materialien ausgeführt werden, wenn die in den Sätzen 1 und 2 aufgeführten Baustoffe vorherrschen. Oberirdische Nebenanlagen sind dem Hauptgebäude gestalterisch anzupassen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ec8f133a-62f0-478f-9f83-0a7ca3ef65e4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ec8f133a-62f0-478f-9f83-0a7ca3ef65e4
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ec8f133a-62f0-478f-9f83-0a7ca3ef65e4
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf37
    uuid
    • AAB0AD29-BACF-11ED-9703-287FCFBCB46A
    gliederung2
    • (B)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_64902a6e-f170-410f-9c99-d8e57d3aa890]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_cf7fcdd5-9b7a-4792-844b-f77d4dc447bb][XPLAN_XP_PTO_51d4f908-5a07-47c6-99e7-1be1d81b7c17][XPLAN_XP_LPO_7fec49c6-e3ba-435c-a053-d47cbcdf8b32]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 9. | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 10. | In den mit „(A)“ und „(B)“ bezeichneten Bereichen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. verglaste Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereichen ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ecdd066a-a3d3-4666-ae45-7287b77fda1d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ecdd066a-a3d3-4666-ae45-7287b77fda1d
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ecdd066a-a3d3-4666-ae45-7287b77fda1d
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Flottbek13
    xpPlanDate
    • 2004-04-27
    text
    • schraffierte Fläche
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cefd0e4e-970f-4fc8-81fe-0df9843f7390]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | Für die in der Anlage mit „(A)“ bezeichneten Flächen wird eine Mindestgröße der Baugrundstücke von 400 m² festgesetzt. Ausgenommen hiervon sind die schraffierten Flurstücke 410, 411, 421, 422, 442, 531 bis 534, 798 bis 805, 817 bis 823, 825 bis 831, 834 bis 843, 863, 864, 867 bis 869, 872 bis 874, 891, 892, 898, 899, 902 bis 904, 907 bis 909, 912 bis 916, 922 bis 926, 929 bis 932, 2559, 941 bis 943 und 2520 der Gemarkung Bahrenfeld.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ed5a0086-6d3a-4bb7-ac2e-82d159f82f89

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ed5a0086-6d3a-4bb7-ac2e-82d159f82f89
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_ed5a0086-6d3a-4bb7-ac2e-82d159f82f89
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (P)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2106da5f-1ab3-43c8-a48b-de4d59bf219a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_d3cf282f-8303-40c0-ad87-c9954cb32499]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 8 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(P)“ bezeichneten Fassaden sind ausschließlich Loggien zulässig und Balkone unzulässig. Für die mit „(Q)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien und Balkone erst ab dem zweiten Obergeschoss und mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(R)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien unzulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(S)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien zulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,5 m zulässig.]
    flaechenschluss
    • No