• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_061891c5-806c-49af-920a-6d04f864b08a

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel43
    xpPlanDate
    • 2018-12-12
    gliederung2
    • (C)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8d466dc2-6015-4fbc-b8f4-ea1633f136c9]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | In den mit „(C)“ bezeichneten Bereichen ist für einen Außenwohnbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandte Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen (wie zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch bauliche Maßnahmen insgesamt eine Schallminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenwohnbereich ein Tagespegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.11 | In den mit „(C)“ bezeichneten Bereichen sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung