• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_073fc8ab-d54d-476a-bdc8-d686ec577ccf

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_073fc8ab-d54d-476a-bdc8-d686ec577ccf
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen62
    gliederung2
    • (B)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fb53e064-e01f-4b20-81f7-2f75c32dce0c]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_aefb19ba-6b3d-4909-9d07-074f305dd09a]
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind bei den mit „(B)“ bezeichneten Gebäuden durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den läugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäuen werhlafr?zugewandeseitch geeiliche utzma?e zum BDoppel, vergrbauteeispielste LogWinter), bes Fenstetruktioder ier Wirkvergleare Mamen sizustel dass h diese baulichen Maßnahmen insgeamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht dass in Schlafäumen ein Innraumpegel bei tilgeöffneten nstern von 30?(A) während Nachtzeit nt überschri wird. Erfolgie baulichehallschutzmahme in Forerglasten bautmuss der Innenpeg bei teilgten Bautein erret werden. Wohn-/Slafräume in Eimmerwohnungen uKinderzimmer sindie Schlafräume beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung