• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_096148e1-2bab-4fc6-9690-d48e0b995927

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne37-Tonndorf34
    xpPlanDate
    • 2014-06-26
    gliederung2
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_205174b6-eedf-44d2-9ced-fe9a2dfba5f0]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_63e59285-bc55-4570-9fc1-e0e4dd04485b][XPLAN_XP_PTO_67a490a9-e49d-4948-af63-6bbfdf9dab5e]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen ist in Wohnungen in dem durch „Sonstige Abgrenzung" umrandeten und mit „(A)" gekennzeichneten Bereich des allgemeinen Wohngebiets sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffnetem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung