[§2 Nr.6 | In den Gewerbegebieten bleiben auf den mit „(a)“ bezeichneten
Flächen die genehmigten und bestehenden Einzelhandelsbetriebe,
der SB-Markt auf Flurstück 5792 und der
Getränkemarkt auf Flurstück 1503 (Dehnhaide 73) sowie
die dazugehörigen Nebenanlagen und Stellplätze auf den
Flurstücken 5738, 5740, 5399 und 5763 (Teilfläche) der
Gemarkung Barmbek weiterhin zulässig. Der Gebäudebestand
darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden
Neubau ersetzt werden, soweit die vorhandenen
Verkaufsflächen nicht erweitert werden.]