• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_10670e4c-dde9-44be-8b2e-e331950697b6

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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_10670e4c-dde9-44be-8b2e-e331950697b6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen29
    xpPlanDate
    • 1998-07-02
    text
    • Gestalterische Festsetzungen
    gliederung1
    • (A)
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.8 | Für die mit „(A)“ bezeichneten Flächen gelten nachstehende gestalterische Festsetzungen:][§2 Nr.8.1 | Bei Giebelanbauten ist das Profil des vorhandenen Gebäudes aufzunehmen. Walm- und Krüppelwalmdächer sind unzulässig. Für die Dachdeckung sind dunkelgraue Dachziegel zu verwenden. Die Außenwände der Gebäude sind in weißem Putz auszuführen.][§2 Nr.8.2 | Bei eingeschossigen traufseitigen Anbauten ist von den vorhandenen Gebäudeecken ein Abstand von mindestens 1 m einzuhalten. Für traufseitige Anbauten sind nur Flachdächer zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8c3af656-ab16-4f65-b54c-8a6b0f1b70a3]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung