• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_134763ed-6e9a-421b-8a27-d8811177d19d

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli45
    xpPlanDate
    • 2024-10-24
    gliederung2
    • (C)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_555a96e0-01a5-4509-9e79-0a861c8c8d51]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_4a1f5286-013f-43ab-9e10-6fbc84808772]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 5 | In den mit „(A)“ gekennzeichneten Bereichen ist eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wie Balkone um bis zu 1,5 m auf jeweils 40 vom Hundert (v.H.) der Fassadenlänge eines Geschosses zulässig. Ausnahmsweise können Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Vordächer um bis zu 2 m zugelassen werden, wenn die Belange der Feuerwehr (insbesondere Anleiterbarkeit von Gebäuden, Feuerwehrfahrzufahrten, Aufstellflächen für Löschfahrzeuge) nicht beeinträchtigt werden. In den mit „(B)“ gekennzeichneten Bereichen ist eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wie Balkone um bis zu 1,5 m auf jeweils 60 v. H. der Fassadenlänge eines Geschosses zulässig. In den mit „(C)“ gekennzeichneten Bereichen ist ausnahmsweise eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wie zum Beispiel Balkone, Erker und Brandschürzen um bis zu 1,5 m zulässig, sofern ihre lichte Höhe über Straßenverkehrsfläche mindestens 4 m beträgt.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung