• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_13803d65-181d-4b79-af03-e80e64ee4eff

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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Rissen44-Suelldorf18-Iserbrook26
    xpPlanDate
    • 2019-08-30
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    • [XPLAN_XP_PTO_6297b955-d8d4-4eba-874f-5e2537ec26a1]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen unzulässig. Mistplatten ohne Dach und seitliche Begrenzungen, notwendige Stell- und Abstellplätze und Zufahrten sowie Terrassen an Wohngebäuden können ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen innerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Flächen zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft ist die Anlage von Reit- und Auslaufflächen außerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Flächen unzulässig.][§2 Nr.16 | Auf den privaten Grundstücksflächen außerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Flächen sind Geh- und Fahrwege in einem wasser- und luftdurchlässigen Aufbau herzustellen.]
    flaechenschluss
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    • Festsetzung