• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1871f088-ab41-4da4-89d2-620b27ccd6ee

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt59
    xpPlanDate
    • 2014-05-19
    gliederung1
    • (C)
    gliederung2
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8409b4f2-4651-4949-9d13-497f228272d2]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.21 | In dem mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet und in den mit „MI 1“ und „MI 2“ bezeichneten Mischgebieten ist an den mit „(C)“ bezeichneten Fassadenabschnitten für Schlafräume durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besonderen Fensterkonstruktionen, Kombinationen der baulichen Schallschutzmaßnahmen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicher zu stellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohnräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung