• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2692bf80-bea8-44cf-a042-c099c7589e6e

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    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen52
    xpPlanDate
    • 2020-04-28
    gliederung2
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b17def0d-94dd-40d5-a9cf-c199ef81d6aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_ccfc08d9-c235-4b84-b8b4-fbec4478ee3c]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.13 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen sind im Erdgeschoss sowie im ersten Obergeschoss einseitig nach Westen ausgerichtete Wohnungen unzulässig. An der mit „(B)“ bezeichneten Westfassade sind im Erdgeschoss sowie im ersten Obergeschoss Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen. In den mit „(C)“ bezeichneten Bereichen sind im Erdgeschoss einseitig nach Osten ausgerichtete Wohnungen unzulässig. An der mit „(C)“ bezeichneten Ostfassade ist im Erdgeschoss ein Laubengang mit nicht zu öffnenden Fenstern auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung