[§2 Nr.2 | Auf den mit „(1)" bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebietes südlich der Osdorfer Landstraße sind die Dächer von Gebäuden mit einer Neigung von 38 Grad auszubilden.][§2 Nr.3 | Stellplätze sind auf den mit „(1)" bezeichneten Flächen nur in Tiefgaragen anzuordnen.]