[§2 Nr.7 | Auf den Grundstücken an der Leverkusenstraße, auf denen keine Erhaltungs- und Anpflanzgebote für Einzelbäume festgesetzt werden, sind zwischen der Leverkusenstraße und der Baugrenze Bäume so zu pflanzen, dass eine straßenparallele Baumreihe entsteht. Dabei ist je angefangene 15 m ein großkroniger Baum zu pflanzen.]