• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3697577a-4d1b-40a0-9f86-f01f5fab5d7c

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude42-Barmbek-Nord42-Alsterdorf42(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2022-05-30
    gliederung2
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3b648654-621c-436a-b51e-c912709ea84f]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_59dbaee8-4e84-4c30-bb3c-10f948924cfa]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wohnen und quartiersbezogene Nahversorgung“ dient dem Wohnen und der Versorgung des Quartiers mit Gütern des täglichen Bedarfs und der gesundheitlichen Vorsorge. Im Sondergebiet sind in der mit „(A)“ bezeichneten Fläche ab dem ersten Obergeschoss (OG) Wohnen sowie im Erdgeschoss großflächige Einzelhandelsbetriebe und Läden, die jeweils der Versorgung des Gebiets dienen und ein nahversorgungsrelevantes Kernsortiment (Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Kosmetik, Parfümerie, pharmazeutische Artikel (Apotheke), Schnittblumen, Zeitungen, Zeitschriften) aufweisen, allgemein zulässig. Dabei sind im ersten OG auch Einrichtungen für gesundheitliche und soziale Zwecke sowie Räume für freie Berufe im Sinne von § 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807), zulässig. Im Sondergebiet sind in der mit „(B)“ bezeichneten Fläche ab dem ersten OG Wohnen und im Erdgeschoss nur quartiersbezogene Nahversorgung in Form von nicht störenden Handwerksbetrieben, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, Schank- und Speisewirtschaften sowie Anlagen für kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig.][§2 Nr.4 | Für den mit „(A)“ gekennzeichneten Teil des Sondergebiets ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen durch Dach- und Technikaufbauten sowie Brüstungen und Einhausungen bis zu 3 m zulässig. Dach- und Technikaufbauten sind nur bis zu einer Höhe von 3 m zulässig. Sie sind mit Ausnahme von Solaranlagen zusammengefasst auf der Dachfläche eines Gebäudes anzuordnen und einzuhausen oder durch eine allseitige Attika zu verdecken. Für den mit „(B)“ gekennzeichneten Teil des Sondergebiets ist keine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung