[§2 Nr.14 | Auf der mit „(E)“ bezeichneten Fläche für die Erhaltung
und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind
Lücken mit Bäumen und Sträuchern so zu schließen sowie
Wall-Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter
und Aufbau eines Knicks erhalten bleibt.]