[§1 Nr.2 | 2. In § 2 wird folgende Nummer 27 angefügt:][§1 Nr.2.27 | 27. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich
der Änderung des Bebauungsplans gilt:][§1 Nr.2.27.1 | In § 2 wird folgende Nummer 27 angefügt:
„27. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich
der Änderung des Bebauungsplans gilt:
27.1 Im Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans
wird in der niedergelegten zeichnerischen Darstellung
der Verordnung über den Bebauungsplan
Bergedorf 110 die Festsetzung „Gewerbegebiet“ in die
Festsetzung „Mischgebiet“ gemäß § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom
21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§1 Nr.2.27.2 | 27.2 Für das Mischgebiet wird eine Grundflächenzahl von
0,6 als Höchstmaß festgesetzt. Eine Überschreitung
der festgesetzten Grundflächenzahl ist für Tiefgaragen
und ihre Zufahrten sowie Stellplätze und Nebenanlagen
nach § 14 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl
von 0,9 zulässig.][§1 Nr.2.27.3 | Die zulässige Gebäudehöhe beträgt maximal 18,8 m
über der festgesetzten Geländeoberfläche.][§1 Nr.2.27.4 | Für das Mischgebiet wird eine Geschossflächenzahl
von 1,65 als Höchstmaß festgesetzt.][§1 Nr.2.27.5 | An den zu den Flurstücken 5628, 7639 und 7648 der
Gemarkung Bergedorf ausgerichteten Fassaden von
Wohngebäuden ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen
wie zum Beispiel Doppelfassaden,
verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien),
besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung
vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass
durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine
Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht,
dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten
Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit
nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche
Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten,
muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten
Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in
Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie
Schlafräume zu beurteilen.][§1 Nr.2.27.6 | Im Mischgebiet sind mindestens 50 vom Hundert
(v. H.) der Dachflächen der obersten Geschosse von
Gebäuden, die eine Neigung bis 20 Grad aufweisen,
mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und mindestens
extensiv zu begrünen.][§1 Nr.2.27.7 | Im Mischgebiet sind mindestens 10 v. H. der Grundstücksflächen
als offene Vegetationsflächen anzulegen.][§1 Nr.2.27.8 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleiben im
Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen
des Bebauungsplans Bergedorf110 bestehen."]