[§2 Nr.13 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Wohnbau- und Straßenverkehrsflächen außerhalb der mit „B" bezeichneten Bereiche die Flurstücke 916, 1397 und eine Teilfläche des Flurstücks 177 der Gemarkung Sinstorf sowie eine Teilfläche des Flurstücks 1851 der Gemarkung Langenbek zugeordnet.][§2 Nr.14 | Die Ausgleichsmaßnahmen werden gesammelt zu 72 vom Hundert (v. H.) den Wohnbauflächen und zu 28 v. H. den Straßenverkehrsflächen zugeordnet.]