• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4beb3705-c28b-43ff-8402-34c3ebbc9989

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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hohenfelde1(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2015-07-10
    text
    • Gebiet der Änderung
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die Verordnung über den Bebauungsplan Hohenfelde 1 vom 21. Dezember 1976 (HmbGVBl. S. 286) wird wie folgt geändert: (1) Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Hohenfelde 1“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | (2) In § 2 werden folgende Nummern 3 bis 3.3 angefügt:][§1 Nr.2.3 | 3. Für das in der Anlage dargestellte Änderungsgebiet nördlich des Graumannsweges gilt:][§1 Nr.2.3.1 | In den Wohngebieten wird ein Erhaltungsbereich nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs festgesetzt.][§1 Nr.2.3.2 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§1 Nr.2.3.3 | Die zwingende Festsetzung der Geschossigkeit wird aufgehoben und in ein Höchstmaß geändert. Oberhalb des letzten Vollgeschosses ist kein weiteres Geschoss zulässig. Ausnahmsweise kann ein Staffelgeschoss zugelassen werden, wenn es sich in die städtebauliche Gestalt des Gebietes einfügt.]
    flaechenschluss
    • No
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    rechtscharakter
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    rechtscharakterWert
    • Festsetzung