[§2 Nr.2 | Auf den mit „(l)" bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets sind auf den Flurstücken 415 und 416 (nördlich Rupertistraße), 483 (westlich Hermann-Renner-Straße) und 500 (nördlich Georg-Bonne-Straße) der Gemarkung Nienstedten nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zu¬lässig.]