• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4e7e48d9-641a-4808-9c24-72c3fc644669

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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Ottensen67
    xpPlanDate
    • 2022-05-20
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    • (A)
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    • [XPLAN_BP_BEREICH_9ab31209-1b75-4a6c-996e-fd24cd4d7e60]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_1d83148b-0b5f-4a5d-826b-6ad0419da43e]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2.12 | An den mit „(A)“ bezeichneten Fassadenabschnitten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien oder Wintergärten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn- / Schlafräume in Ein-Zimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Einseitig nach Norden und Nordwesten zur S-Bahntrasse orientierte Wohnungen sind unzulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung