[§2 Nr.8 | Die im allgemeinen Wohngebiet und in dem mit „(A)" bezeichneten Teil des Kerngebiets auf Tiefgaragen anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 0,5 m starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen und gärtnerisch anzulegen. Für Bäume muß auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.9 | Mindestens 10 vom Hundert (v. H.) der gärtnerisch anzulegenden Blockinnenflächen im allgemeinen Wohngebiet und in dem mit „(A)" bezeichneten Teil des Kerngebiets sind mit einheimischen Laubbäumen zu bepflanzen. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.]