• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_55236829-aa7a-48df-8bef-2a4821564a41

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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_55236829-aa7a-48df-8bef-2a4821564a41
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen43
    xpPlanDate
    • 2001-12-18
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist eine dichte Sichtschutzpflanzung anzulegen. Bei Abgang von Gehölzen sind Ersatzpflanzungen so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau einer geschlossenen Pflanzung erhalten bleibt. Vorhandene Lücken sind durch Neupflanzungen zu schließen. Notwendige Unterbrechungen für Zufahrten und Eingänge sind zulässig.][§2 Nr.9 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_19d2d5bb-39e8-436b-9c79-a10b3d404999]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung