[§2 Nr.2 | Die Erschließung der Grundstücke auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche soll von der Straße Neuenfelder Hauptdeich nur über den mit „(C)" bezeichneten Bereich erfolgen. Ausnahmsweise kann im Rahmen eines Deichverteidigungsfalles als Evakuierungsweg der Anschluss der mit „(A)" bezeichneten Fläche vom Neuenfelder Fährdeich aus erfolgen.][§2 Nr.4 | Tabelle: Emissionskontingente
Teilflächen:
Nord „(A)": LEK Tag: 63 (dB(A)/m²), LEK Nacht: 48 dB(A)/m²
Süd „(B)": LEK Tag: 63 (dB(A)/m²), LEK Nacht: 52 dB(A)/m².
Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5. Nach Aufgabe der Wohnnutzung der Häuser Neuenfelder Fährdeich Nummern 40a und 40b werden die Lärmkontingente der Tabelle für die Gewerbegebiets-Teilfläche Nord „A" LEK tags und nachts um 5 dB(A)/m² angehoben.]